Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Sicherheitsfachgeschäft UWL-Pilz (nachfolgend Firma genannt)

1. Vertragspartner
Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) enthalten die allgemeinen vertraglichen Regelungen, welche für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma
UWL-Pilz Sicherheitsfachgeschäft, Bismarckstraße 120, 45888 Gelsenkirchen
Steuernummer: 319/5127/0113
gültig sind.

2. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von den AGB der Firma abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend Kunde genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma hat diesen im Einzelfall ausdrücklich oder schriftlich zugestimmt.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie einzeln, vertraglich und schriftlich vereinbart werden.
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma.

3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragsschluss kann wie folgt stattfinden:
a) Per Unterschrift auf dem Angebot, wobei dem Angebot ein Bestell- und Auftragsformular oder ein Vertrag gleichgestellt ist, und deren Übergabe oder Weiterleitung an die Firma, b) per Erklärung, in einer eindeutig dem Kunden und dem Angebot zuordenbaren E-Mail
c) per mündlich abgegebener Erklärung,
d) per eindeutig zuordnender Zahlung oder Anzahlung auf dieses Angebot.
Der Kunde bestätigt mit der Annahme, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, den Angebotspreis zu zahlen.

4. Pflichten der Auftraggeber
Auftraggeber ist derjenige, der den Vertrag mit der Firma eingeht.
Dem Auftraggeber gleichgestellt sind seine Erfüllungsgehilfen oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte. Für den Fall, dass der Auftraggeber keine einzelne Privatperson oder eigenständige juristische Person, sondern aus einer Gruppe von Personen, auch juristischen Personen, besteht, so haftet jedes Mitglied der Gruppe jedoch selbstschuldnerisch bis zum Ausgleich aller Forderungen der Firma.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten und Beibringungspflichten zeitgerecht nachzukommen. Dies gilt insbesondere für die vereinbarte Lieferung von Daten und Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinerseits Erfüllungsgehilfen oder Dritte der entsprechende Mitwirkung beauftragt. Bei Tür-/ Objektöffnungen ist der Kunde auf Wunsch des Monteurs dazu verpflichtet, die Berechtigung für die Öffnung des Objektes zu beweisen. Dies kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass mit Adressangabe oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn geschehen). Ist dies nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objekts zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, ist es dem Monteur freigestellt, die Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) mit der Feststellung der Personalien zu beauftragen, Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Termine, Fristen, Abnahmen, Verzögerung, Schadensersatz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine, pünktlich einzuhalten und wahrzunehmen.
Bei Verhinderung ist unverzüglich vor dem Termin die Firma nachweisbar zu informieren und ein neuer Termin zu vereinbaren. Die Sendung eines Vertreters bleibt der Firma vorbehalten.
Bei Nichteinhaltung durch den Auftraggeber ist die Firma berechtigt sämtliche im Zusammenhang mit jeden nicht eingehaltenen Termin entstandenen Kosten, mindestens jedoch 67,00 € zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer (bei mehrtägigen Terminen pro Tag) pro Termin und von Seiten der Firma betroffenen Person als Schadensersatzforderung sofort in Rechnung zu stellen.
Zur Berechnung wird ein Stundensatz von 55,00 € und ein Tagessatz von 440,00 € zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer herangezogen.
Für beide Parteien gilt: Ein Verzug berechtigt erst dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Kündigung, wenn die andere Partei eine gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Im Fall eines berechtigten Rücktritts sind die bis dahin von der Firma erbrachten Leistungen und Schadensersatzforderungen zu erstatten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Alle Preise gelten, wenn nichts anderes angegeben ist, netto zzgl. der jeweils aktuell gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungstermine- und Konditionen bei Dienst- und Werkverträgen werden grundsätzlich einzelvertraglich vereinbart.
Als Zahlungseingang gilt das Datum der unbeschränkten Verfügbarkeit des Zahlungsauftrages, auf den jeweils zur Zahlung angegebenen Konto. Zahlungseingänge werden zuerst auf offene Schadensersatzrechnungen, danach wenn nichts anderes angegeben ist, immer auf die älteste Forderung des Kunden gebucht.

7. Haftung und Garantie
a) Die Anfertigung von Ersatzschlüsseln erfolgt nach den Möglichkeiten der übergebenen Muster bzw. Codenummer. Die Lieferung von Sicherheitsschlüsseln und – Beschlägen erfolgt nach dem neuesten Stand der Technik.
b) Für Mängel der Waren haftet der Anbieter grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§ § 433 ff. BGB) bzw. des Werkvertragsrechts (§ § 631 ff. BGB).
c) Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden.
d) Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Mängel unverzüglich ab Erhalt der Ware dem Verkäufer zu melden.
e) Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vorliegt, behält sich dieser vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Kunden geltend zu machen.
f) Für Montagefehler des Kunden oder Dritter haftet der Verkäufer nicht.
g) Der Haftungs- oder Garantiefall kann jeweils nur mit gültigen Vertragsbelegen (Quittungen, Vertrag) beantragt werden, wenn der Vertrag von Seiten des Kunden (Zahlung) vollerfüllt ist.
h) Der Kunde wird darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann.
Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat.
Wird der Auftrag zur Notöffnung erteilt, wird für Folgeschäden nicht gehaftet. Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeder Art, da er der Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen und dem Kunden, nach eigenem Ermessen eine Leerfahrt in Rechnung zu erstellen.
i) In folgenden Fällen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen:
1. Bei einer Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,
2. Bei einer Lieferung von Waren, die eindeutig von den persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
3. Fixgeschäften und Notöffnungen,
4. bei Haustürgeschäften, wenn das Entgelt 40,00 € nicht übersteigt und die Leistungen sofort erbracht und bezahlt wird.

8. Vertragsdauer und Kündigung
Dienst- und Werkverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit einzelfraglich nicht anderweitig vereinbart.

9. Datenschutz
Die Firma erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten der Auftraggeber und Interessenten, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderungen des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
Die Firma ist berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Kundendaten an von ihr beauftragte Erfüllungsgehelfen oder Dritte Dienstleister weiterzugeben. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen werden strikt eingehalten. Es werden keine Daten an unbefugte Dritte weitergegeben. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten fristgemäß aufbewahrt (z.B. kaufmännischer Schriftverkehr, Steuerbelege). Jeder Interessent oder Auftraggeber kann bei Nachweis oder Identität von der Firma kostenlos Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten. Im Fall, dass eine schriftliche Auskunft angefordert wird, erhebt die Firma dafür eine Gebühr in Höhe von 7,50 €, die mit der Anforderung der Auskunft zu begleichen ist.

10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

Für die Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einzelvertragliche Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt es nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.